Als Kirchgemeinde wollen wir Sie nicht anonym abspeisen. Aber manchmal ist man froh, wenn man bei speziellen oder unverhofften Situationen in unserem Leben sich auch an etwas Gedrucktes halten kann. Hier finden Sie Informationen zu den Themen:


Taufe und Patenamt

Der Taufgottesdienst
Taufen werden während des Sonntags-Gottesdienstes gefeiert. Wir haben keine speziellen Taufsonntage. Setzen Sie sich einfach frühzeitig mit unserem Pfarrer in Verbindung.

Anmeldung zur Taufe
In der Reformierten Kirche ist es üblich, Kinder im Säuglingsalter zu taufen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Kinder segnen zu lassen. Auf diese Weise kann die Taufe zu gegebener Zeit selber gewünscht und bewusst miterlebt werden. Die Taufe ist nicht Voraussetzung für den Besuch des Religionsunterrichts oder für die Konfirmation.
Die Eltern brauchen nicht beide Mitglied der Evang.-ref. Kirche zu sein. Sie sollten jedoch einer christlichen Kirche angehören. Falls sie verschiedenen Konfessionen angehören, sollten Sie sich überlegen, in welcher Konfession bzw. Kirche Ihre Kinder aufwachsen sollen. Es macht Sinn, es auch in einem entsprechenden Gottesdienst taufen zu lassen. Falls ein Elternteil keiner christlichen Kirche angehört, müssen Sie vorher klären, ob er/sie keine Einwände gegen die christliche Erziehung des Kindes hat.

Wenn Sie Ihr Kind zur Taufe anmelden, wird der Pfarrer mit Ihnen den Termin für ein Taufgespäch ausmachen. Das Taufgespräch ist eine gute Gelegenheit, sich gegenseitig (besser) kennenzulernen. Im Besonderen geht es um die Taufe Ihres Kindes: Der Ablauf des Gottesdienstes, was Sie mit der Taufe verbinden bzw. was Ihnen die Taufe bedeutet. Der Pfarrer wird Ihnen seinerseits erzählen, was ihm an der Taufe besonders wichtig ist.

Das Patenamt
Formal gesehen kann jede Person, die konfirmiert oder mindestens 16-jährig ist, das Patenamt übernehmen. In früheren Zeiten bestand der Sinn des Patenamtes darin, im Falle des Todes beider Eltern das Patenkind aufzunehmen. Dazu kann aber rechtlich niemand verpflichtet werden. Heute hat das Patenamt den Sinn, die Eltern in der christlichen Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Nicht in erster Linie mit Geschenken zu Weihnacht und Geburtstag, sondern vor allem im Gebet und mit einem offenen Herzen für die Anliegen ihrer Patenkinder können sie diese durch Kindheit und Jugendzeit begleiten.

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Konfirmation

Anmeldung für den Konfirmations-Kurs: Für Jugendliche im 9. Schuljahr.
Voraussetzung: Die Jugendlichen haben vorher während zweier Jahre den Religionsunterricht an der Oberstufe besucht.

Die Einladung zur Anmeldung erfolgt vor den Sommerferien per Post. Wer versehentlich kein Anmeldeformular erhalten hat, melde sich beim Pfarramt. 

Der Konfirmationsunterricht besteht aus:
- Wöchentlichem Unterricht im Pfarrhaus
- Einem Konfirmandenlager in den Herbstferien
- Mithilfe am ökumenischen Suppentag
- Besuch von mindestens 12 Gottesdiensten

Zu Beginn jedes Konfirmandenjahres findet ein Elternabend statt.

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Kirchliche Hochzeit

Hochzeiten finden meistens an einem Samstag statt. In besonderen Fällen kann eine Trauung auch an einem anderen Ort, zum Beispiel im Freien, stattfinden.

Wie gehen Sie vor?

  • Nehmen Sie bitte mit dem Pfarrer Kontakt auf, um die Kirche am von Ihnen gewünschten Datum zu reservieren. Dabei können Sie auch abklären, welche Möglichkeiten für einen Apéro bestehen und ob zusätzlicher Raum zu Verfügung steht.
  • Der Pfarrer wird dann mit Ihnen ein Traugespräch führen, um die Trauung weiter vorzubereiten.

Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung:
- Rechtsgültige Ziviltrauung
- Mindestens ein Partner ist Mitglied einer Evang.-reformierten Landeskirche

Die Kirche wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn das Brautpaar zu unserer Kirchgemeinde gehört oder wenn der Bräutigam oder die Braut in unserer Kirchgemeinde aufgewachsen ist. Auch der Dienst der Organistin ist für diese Paare gratis.
Anderen Paaren verrechnen wir das Honorar der Organistin und der Mesmerin und Fr. 250.- für die Kirchenbenützung.
Der Blumenschmuck wird von der Hochzeitsgesellschaft organisiert.

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Todesfall

Was ist zuerst zu tun?

  • Benachrichtigen Sie einen Arzt. Er muss den Tod feststellen.
  • Melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung. Dort hilft man Ihnen kostenlos bei allen Fragen im Zusammenhang mit Zeit, Ort und Art der Bestattung.
  • Vereinbaren Sie mit dem Pfarrer ein Trauergespräch. In diesem Gespräch, bei dem nach Möglichkeit die engsten Angehörigen dabei sind, wird der Ablauf der Abdankung besprochen (Musik, Lebenslauf u.a.), was Ihnen wichtig ist und was Ihnen beim Abschiednehmen Stütze sein kann. Selbstverständlich steht Ihnen der Pfarrer auch für seelsorgerliche Unterstützung zur Verfügung.
    Bei Abwesenheit des Ortspfarrers gibt der Kirchenbote und die Gemeindeverwaltung Auskunft darüber, wer ihn bei Todesfällen vertritt.

Bestattungsform
Um 14.00 Uhr läuten die Glocken. Anschliessend wird beim Sarg Abschied genommen oder die Urne beigesetzt. Beim folgenden Läuten geht die Trauergemeinde in die Kirche zum Gottesdienst.
Der Sarg wird während des Gottesdienstes beigesetzt oder zur Kremation gebracht. Dann erfolgt die Urnenbeisetzung in der Regel im Kreis der Familie.

Falls eine andere Form gewünscht wird, kann das mit dem Pfarrer besprochen werden.

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 Persönliche Not

- Eheprobleme
- Spannungen am Arbeitsplatz 
- Lebenskrisen
- Krankheit
... schnell können sich harte Seiten des Lebens zeigen.

Wer in einer persönlichen Notlage ein Gespräch oder Begleitung wünscht, wende sich an den Pfarrer.

Wer sich anonym mit jemandem unterhalten will, findet bei der Dargebotenen Hand Telefon 143 oder www.143.ch rund um die Uhr ein verständnisvolles Ohr.


Eheberatung bietet auch die Kantonalkirche an www.ref-sg.ch/eheberatung/index.php

Bei finanziellen Problemen können Sie sich an den Pfarrer wenden oder die Gemeindeverwaltung Neckertal kontaktieren. 

Kinder in Not, die wegen Spannungen in der Familie oder Schule Hilfe suchen, können sich ans Nottelefon für Kinder Nummer 147 wenden. Oder im Internet: www.147.ch

Für spezielle Frauenanliegen gibt es die Evangelische Frauenhilfe des Kantons St. Gallen. 071 220 81 80, oder

E-Mail:evang.frauenhilfe@bluewin.ch

Bei Problemen mit Alkohol hat sich das Blaue Kreuz sehr verdient gemacht.  071  278 16 79 oder www.blaueskreuz.ch

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Kirchenmitgliedschaft

a) Kircheneintritt

Mit einer Mitgliedschaft drücken Sie Ihre Verbundenheit mit der Ortsgemeinde, den ansässigen Mitchristen, der Evangelischen Christenheit oder auch mit den Anliegen unserer Kirche aus. Sie unterstützen damit die vielfältigen Tätigkeiten der St. Galler Landeskirche in Nah und Fern, im In- und Ausland. Wir freuen uns auf Sie!

Art. 23 unserer Kirchenordnung lautet: "Wer nicht der evangelisch-reformierten Kirche angehört und ihr beitreten möchte, wendet sich zu einem vorbereitenden Gespräch an den Pfarrer seiner Wohngemeinde. Dasselbe gilt für Wiedereintritte. Über die Aufnahme entscheidet die Kirchenvorsteherschaft. Die Aufnahme erfolgt durch einen Pfarrer in Gegenwart von Kirchenvorstehern."

Nehmen Sie bitte mit dem Pfarrer Kontakt auf.


b) Kirchenaustritt

Wir bedauern, wenn Sie unserer Gemeinschaft nicht länger angehören möchten.

Was  Sie beachten müssten, falls Sie aus der Evang.-ref. Kirche austreten wollen:

1. Die Gemeindeverwaltung Neckertal (St. Peterzell) muss Ihren Austritt auf dem Formular Kirchenaustritts-Erklärung beglaubigen.

2. Diese Austrittserklärung schicken Sie bitte zusammen mit einem persönlichen Brief an die Kirchenvorsteherschaft Mogelsberg. Im Brief begründen Sie Ihren Austritt.

3. Der Austritt wird wirksam jeweils per Ende eines Monats. 

 Art. 24 unserer Kirchenordnung besagt: "Wer aus der evangelisch-reformierten Kirche austreten will, hat eine schriftliche Erklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift bei der Kirchenvorsteherschaft der Wohngemeinde einzureichen. Ein Pfarrer oder ein Mitglied der Kirchenvorsteherschaft sucht mit dem Austretenden Rücksprache zu nehmen. Der Austretende hat die Kirchensteuer bis zum Ende des Monates zu entrichten, in welchem er den Austritt ordnungsgemäss erklärt hat." 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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